Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

MORITZ • Training • Coaching

Allgemeine Geschäftsgrundlagen gültig ab 2021

Unternehmensinterne Veranstaltungen

  1. Ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag ist mit der Terminzusage verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
  2. Stornierungen seitens des Kunden müssen spätestens sechs Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung bei Moritz Training • Beratung • Personalentwicklung, München, vorliegen. In diesem Fall wird keine Stornogebühr fällig
  3. Geht die Stornierung bis drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ein, beträgt die zu zahlende Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Honorars
  4. Bei Stornierungen, die kürzer als drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingehen, beträgt die Stornogebühr die Höhe des vereinbarten Honorars
  5. Findet die stornierte Veranstaltung innerhalb der nächsten sechs Monate doch noch statt, wird die Hälfte der Stornogebühr auf das Honorar angerechnet
  6. Muss die Veranstaltung wegen Erkrankung oder Verschuldens der Referentin / des Referenten, oder aus technischen, sowie aus Gründen höherer Gewalt, ausfallen, wird ein eventuell bereits entrichtetes Honorar umgehend zurückerstattet. Falls der Grund eine Erkrankung oder ein Verschulden des Referenten / der Referentin war, hat der Auftraggeber Anspruch darauf, dass die ausgefallene Veranstaltung zu einem zu vereinbarenden späteren Zeitpunkt zum halben Honorarsatz stattfindet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Die Seminare finden bei gleichem Honorar auf Deutsch oder Englisch statt.
  8. Die Unterlagen, die seitens Moritz Training • Coaching • PE zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht an andere Personen als die Teilnehmer weitergegeben werden. Dies gilt auch für Auszüge und sprachlich veränderte Texte.
  9. Für die Seminarräume und gegebenenfalls die Unterbringung der Teilnehmer sorgt der Auftraggeber
  10. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, spätestens zum angegebenen Datum fällig. Danach entstehen 14-tägig Verzugskosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages.
  11. Der Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrecht.

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