MORITZ • Training • Coaching
Allgemeine Geschäftsgrundlagen gültig ab 2021
Unternehmensinterne Veranstaltungen
- Ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag ist mit der Terminzusage verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
- Stornierungen seitens des Kunden müssen spätestens sechs Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung bei Moritz Training • Beratung • Personalentwicklung, München, vorliegen. In diesem Fall wird keine Stornogebühr fällig
- Geht die Stornierung bis drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ein, beträgt die zu zahlende Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Honorars
- Bei Stornierungen, die kürzer als drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingehen, beträgt die Stornogebühr die Höhe des vereinbarten Honorars
- Findet die stornierte Veranstaltung innerhalb der nächsten sechs Monate doch noch statt, wird die Hälfte der Stornogebühr auf das Honorar angerechnet
- Muss die Veranstaltung wegen Erkrankung oder Verschuldens der Referentin / des Referenten, oder aus technischen, sowie aus Gründen höherer Gewalt, ausfallen, wird ein eventuell bereits entrichtetes Honorar umgehend zurückerstattet. Falls der Grund eine Erkrankung oder ein Verschulden des Referenten / der Referentin war, hat der Auftraggeber Anspruch darauf, dass die ausgefallene Veranstaltung zu einem zu vereinbarenden späteren Zeitpunkt zum halben Honorarsatz stattfindet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Die Seminare finden bei gleichem Honorar auf Deutsch oder Englisch statt.
- Die Unterlagen, die seitens Moritz Training • Coaching • PE zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht an andere Personen als die Teilnehmer weitergegeben werden. Dies gilt auch für Auszüge und sprachlich veränderte Texte.
- Für die Seminarräume und gegebenenfalls die Unterbringung der Teilnehmer sorgt der Auftraggeber
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, spätestens zum angegebenen Datum fällig. Danach entstehen 14-tägig Verzugskosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages.
- Der Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrecht.